Nächtigungspreise

Mehrbettzimmer
Alpenvereinsmitglied
ab 19 Jahre
25,00 €
7 - 18 Jahre
10,00 €
Kinder bis 6 Jahre
6,50 €
Kein Alpenvereinsmitglied
ab 19 Jahre
37,00 €
7 - 18 Jahre
20,00 €
Kinder bis 6 Jahre
16,50 €
Matratzenlager
Alpenvereinsmitglied
ab 25 Jahre
15,00 €
ab 19 Jahre
13.00 €
7 - 18 Jahre
6,50 €
Kinder bis 6 Jahre
kostenlos
Kein Alpenvereinsmitglied
ab 25 Jahre
27,00 €
ab 19 Jahre
26,00 €
7 - 18 Jahre
16,50 €
Kinder bis 6 Jahre
10,00
Sonstiges
Dusche, 2 Min.
2,00 €

AGB

Reservierungs-/ Stornobedingungen

  1. Es dürfen Vorausbestellungen für max. 90% der Schlafplätze entgegengenommen werden. Um Anmeldung bzw. Reservierung des Schlafplatzes über das Online Reservierungssystem wird gebeten. Die Angabe der Kreditkartendaten (MasterCard, Visa, Maestro, V-Pay) zur Sicherung des Schlafplatzes ist verpflichtend.

  2. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen vor -soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.

  3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:

    Bei Rücktritt
    – ab 7 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 10 € pro Person und Nacht
    – ab 3 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 20 € pro Person und Nacht
    – bei Nichterscheinen (No-Show): 35 € pro Person und Nacht
    – Für Kinder bis zu 6 Jahren ist keine Stornogebühr zu entrichten.

  4. Die obengenannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren wie unter Punkt 3 angeführt berechnet und von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht werden.

  5. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!

  6. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter- und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bremer Hütte

1. Meldepflicht und Ausweis

a. Eintrag ins Hüttenbuch
Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.

2. Anspruch auf Schlafplätze

a. Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze
Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben:
– Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet werden kann;
– Rettungsmannschaften im Dienst.

b. Hygienische Auflagen
Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.

3. Nächtigungstarife

a. Aktuelle Nächtigungstarife für Mitglieder und Nichtmitglieder können der Homepage der Bremer Hütte – www.bremerhuette.at – und den Aushängen auf der Hütte entnommen werden.
Die Übernachtungsgebühren können vor Ort beim Pächter ausschließlich in bar bezahlt werden.

b. Infrastrukturbeitrag
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.

c. Überbelegung
Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.

4. Erste Hilfe Material

In der Hütte sind Erste Hilfe Materialien im notwendigem Maße durch die Hüttenverwaltung bereitzustellen und im Vorraum vorhanden.

5. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld

a. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung
Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.

b. Hüttenruhe
Generell soll von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.

c. Musizieren und Konzerte
Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit der Hüttenverwaltung gestattet. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.

d. Rauchen
Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.

e. Verhalten im Schlafraum
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.

f. Verhalten bei Platzmangel
Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.

g. Mitnahme von Haustieren
In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten, außer es wird ein Raum deklariert in welchem auch Bergrettungs- und Blindenhunde (etc.) nächtigen können, diesen kommt eine besondere Bedeutung zu. Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit der Hüttenverwaltung abgeklärt werden. Bei Mitnahme von Haustieren
– wird eine angemessene Reinigungspauschale von 12,00 € erhoben.
– Dürfen die Hütte nur gereinigt und trocken betreten.
– dürfen aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den AV-Decken liegen.
– Eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.

h. Beschädigung
Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.

6. Aufsicht, Beschwerden

a. Hausrecht
Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus.

b. Verstoß gegen die Hüttenordnung
Wer die Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.

c. Handhabung von Beschwerden
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an das Hüttenteam zu richten.

AGB Bremer Hütte (304.35KB, pdf)